Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 2003/04
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Allgemeines
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Lieferungen, die der Besteller durch Erteilung des Auftrages anerkennt.
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Angebot
Alle Angebote sind unverbindlich und können nur nach den vorhandenen Liefermöglichkeiten erfüllt werden.
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Lieferung
Falls bestellte Sorten vergriffen sind, wird gleichwertiger Ersatz geliefert, sofern dies nicht ausdrücklich verbeten wurde. Der Liefertermin ist unverbindlich. Sorten und Mengen werden den tatsächlichen Liefermöglichkeiten angepaßt. Bei Abnahmeverweigerung hat der Besteller für alle entstehenden Kosten aufzukommen.
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Sortenschutz
Die mit (*) gekennzeichneten Sorten sind gesetzlich geschützt und dürfen zum Zwecke des Jungpflanzenverkaufs nicht nachgebaut werden. Hiervon gelieferte Jungpflanzen dürfen nur zur Fertigware produziert werden. Nachvermehrung ist nur mit einem gültigen Lizenzvertrag gestattet. Für geschützte Sorten wird eine Lizenzgebühr pro Jungpflanze berechnet.
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Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Cramer, auch im weiterentwickelten Wachstums-stadium. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff, so hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Alle hierdurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Mängelrüge
Einwendungen gegen die Beschaffenheit der Ware und gegen gelieferte Stückzahlen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns spätestens 5 Werktage nach Empfang der Ware bekanntge-geben worden sind. Bei zu Recht erhobenen Beanstandungen haften wir bis zur Höhe des Wa-renwertes. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend. Die vereinbarten oder aus der Preisliste ergebenden Preise sind Netto-Preise, ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und Lizenzkosten und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei starken Veränderungen der Rohstoffpreise behalten wir uns eine Preiskorrektur vor.
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Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung minus 2% Skonto, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsstellung. Eine Über-schreitung der Zahlungsziele hat automatisch den Verzug zur Folge, ohne daß es einer Mah-nung oder Fristfestsetzung bedarf. Wir sind berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokor-rentkredite zu berechnen.
Jede Mahnung kann mit EUR 6,00 belastet werden. Bei Zahlungsverzug, kann die Eintreibung der Forderung durch ein Inkassobüro vorgenommen werden. Hierdurch entstehende Kosten und Spesen trägt der Schuldner.
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Sonderpreise
Sonderpreise sind nur gültig, solange die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Bei Fristüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung bis zur Höhe des Listenpreises.
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Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Ort des Lieferanten.
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